European Accessibility Act: Was jeder Joomla-Betreiber wissen muss
Der European Accessibility Act (EAA) ist seit dem 28. Juni 2025 verbindlich anzuwenden. Wenn Ihre Joomla-Website Verbrauchern in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet, sind Sie nun gesetzlich verpflichtet, die Vorgaben zur Barrierefreiheit einzuhalten. Bei Verstößen drohen je nach Mitgliedstaat Bußgelder von bis zu 100.000 € oder 4 % des Jahresumsatzes.
Das ist kein Thema für irgendwann später. Die Aufsichtsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten bearbeiten bereits aktiv Beschwerden und treffen Feststellungen. Frankreich, Deutschland und die Niederlande gehören zu den Vorreitern bei der Durchsetzung.
Was der EAA verlangt
Der EAA schreibt vor, dass Produkte und Dienstleistungen, die EU-Verbrauchern angeboten werden, für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Für Websites bedeutet das die Konformität mit der europäischen Norm EN 301 549, die die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA übernimmt.
WCAG 2.1 Stufe AA umfasst 50 Erfolgskriterien, die sich an vier Prinzipien orientieren: Inhalte müssen wahrnehmbar (sichtbar und verständlich), bedienbar (navigierbar und interaktiv), verständlich (lesbar und vorhersehbar) und robust (kompatibel mit assistiven Technologien) sein.
Die zwei Fristen
28. Juni 2025 (abgelaufen): Alle neu veröffentlichten digitalen Inhalte müssen den Anforderungen entsprechen.
28. Juni 2030: Alle bereits bestehenden digitalen Inhalte müssen vollständig konform sein. Jede Seite, jedes Dokument, jedes Formular auf Ihrer Website — nicht nur Inhalte, die nach 2025 veröffentlicht wurden.
Wer betroffen ist
Jedes Unternehmen, das EU-Verbrauchern Produkte oder Dienstleistungen anbietet — es sei denn, Sie gelten als Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte UND unter 2 Millionen € Jahresumsatz). Der EAA gilt unabhängig vom physischen Standort Ihres Unternehmens: Sobald Sie EU-Kunden bedienen, müssen Sie die Vorgaben erfüllen.
Welche Folgen das konkret für Joomla-Websites hat
Die gute Nachricht
Joomla 5 und 6 haben erhebliche Fortschritte bei der Barrierefreiheit gemacht. Das Standard-Template Cassiopeia erfüllt schon ab Werk viele WCAG-Kriterien. Der Administrationsbereich im Backend wurde mit dem Fokus auf Barrierefreiheit neu gestaltet. Und der Core von Joomla erzeugt heute semantischeres HTML als je zuvor.
Die Herausforderung
Die Barrierefreiheit Ihrer Website hängt von mehr ab als vom Joomla-Core. Sie hängt von Ihrem Template ab — erzeugt es semantisches HTML mit sauberer Überschriftenstruktur, ARIA-Attributen und Fokus-Management? Sie hängt von Ihren Inhalten ab — haben Bilder aussagekräftige Alt-Texte? Haben Links beschreibende Linktexte? Sie hängt von Ihren Erweiterungen ab — haben Formulare zugeordnete Labels? Funktionieren Slider per Tastatur?
Eine Standardinstallation von Joomla 6 mit dem Cassiopeia-Template und sorgfältig formulierten Inhalten kann eine hohe WCAG-Konformität erreichen. Eine stark angepasste Website mit kommerziellem Template, zahlreichen Erweiterungen und über Jahre ohne Blick auf Barrierefreiheit erstellten Inhalten wird dagegen vermutlich einen erheblichen Nachbesserungsaufwand vor sich haben.
Die häufigsten Barrierefreiheitsprobleme auf Joomla-Websites
- Bilder ohne Alt-Text — jedes inhaltlich relevante Bild braucht eine Textbeschreibung
- Zu geringer Farbkontrast — Text muss ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund erreichen
- Fehlende Tastaturbedienung — Nutzer müssen die Seite allein mit der Tastatur bedienen und navigieren können
- Fehlende Formular-Labels — Formularfelder müssen programmatisch zugeordnete Labels haben
- Übersprungene Überschriftenebenen — die Überschriftenstruktur muss logisch sein (H1 → H2 → H3, ohne Lücken)
- Nichtssagende Linktexte — Links wie „hier klicken“ oder „mehr lesen“ vermitteln aus dem Kontext gerissen keine Bedeutung
- Fehlende Seitensprache — das HTML-lang-Attribut muss korrekt gesetzt sein
- Nicht zugängliche eingebettete Inhalte — Karten, Videos, Social-Media-Widgets und Chat-Tools sind oft nicht barrierefrei
Was Sie jetzt tun sollten
- Bestand aufnehmen. Führen Sie eine Prüfung gegen die Kriterien von WCAG 2.1 AA durch. Unser kostenloser Website-Audit enthält eine grundlegende Bewertung der Barrierefreiheit.
- Die wirkungsvollsten Probleme zuerst beheben. Alt-Texte, Farbkontrast, Tastaturbedienung und Formular-Labels decken den Großteil der spürbaren Barrieren für Nutzer ab.
- Eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Der EAA verlangt eine öffentliche Erklärung, die den Konformitätsstand beschreibt und eine Möglichkeit zur Rückmeldung bietet.
- Für 2030 planen. Beginnen Sie damit, bestehende Inhalte systematisch zu prüfen und nachzubessern. Die Frist für alle Bestandsinhalte liegt vier Jahre in der Zukunft — fangen Sie jetzt an, um die Arbeit zu verteilen.
- Barrierefreiheit in Ihren Workflow integrieren. Sorgen Sie dafür, dass neue Inhalte von Anfang an barrierefrei sind — nachträgliches Anpassen ist immer teurer, als es gleich richtig zu machen.
Barrierefreiheit mit Ihrem Joomla-Upgrade verbinden
Wenn Sie von Joomla 3 oder 4 umsteigen, ist die Migration der ideale Zeitpunkt, um die Barrierefreiheit anzugehen. Barrierefreiheit von Beginn an in das neue Template und die Inhaltsstruktur einzubauen, ist deutlich effizienter, als eine bestehende Website nachträglich anzupassen. Auf Wunsch integrieren wir die Anforderungen an Barrierefreiheit in jedes Upgrade-Projekt.